Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst ausgewählte Artikel für die Arztpraxis, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen. Dazu zählen u.a. verschiedene Verbandstoffe, Arzneimittel und Mittel zum Wundverschluss. Der Sprechstundenbedarf (SSB) wird in der Regel einmal pro Quartal geordert. Die Verordnung erfolgt unter Nennung der zuständigen Krankenkasse und deren Kostenträgerkennung auf einem regulären Kassenrezept. Als Partner der Verbandstoffindustrie arbeiten wir mit führenden Herstellern erfolgreich zusammen. Unser gemeinsames Ziel – für Sie stetig besser werden. Die Alternative zu den Markenprodukten bietet Ihnen unsere Hausmarke – eine große Auswahl an besonders attraktiven und budgetschonenden Produkten. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Sprechstundenbedarf weiter. Der Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung (auch bei belegärztlicher Behandlung) ist nicht zulässig. Was zum Sprechstundenbedarf gehört und für welche Produkte Verordnungsfähigkeit besteht, legen die Landesverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in einer Vereinbarung fest. Die Verträge können bei der zuständigen KV erfragt und eingesehen werden.
Dank unserer neuen SSB-Funktionen im Online-Shop erkennen Sie auf den ersten Blick, ob ein Artikel über Sprechstundenbedarf abgerechnet werden kann oder nicht*.
Mithilfe der Kennzeichnung aller betroffenen Artikel mit einem können Sie bereits in der Kategorie-Übersicht erkennen, welche Artikel auf keinen Fall als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden können und welche potentiell darunter fallen. So fällt die Entscheidung gleich leichter, welches Produkt dem Warenkorb hinzugefügt wird, oder etwa nicht.
Im Warenkorb angekommen, erhalten Sie einen Gesamtüberblick, wie viele Artikel potenziell als Sprechstundenbedarf abgerechnet werden können. Darüber hinaus ist für Sie ausschlielich erkennbar, welchen Betrag Sie insgesamt zu zahlen haben, ohne die Artikel des Sprechstundenbedarfs.
Sollte ein Artikel nicht als SSB-Artikel abgerechnet werden, dann schreiben Sie es bitte in dan Hinweistext bei der Bestellübersicht oder rufen nach Abschluss der Bestellung gerne an.
*Die Abrechnung des SSB erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Krankenkasse und kann je nach Bundesland variieren. Bei ausbleibender Anerkennung erfolgt die Berechnung.
Sollten Sie Artikel als Sachkosten abrechnen wollen, dann schreiben Sie die Information in den Hinweistext in der Bestellübersicht oder rufen nach Abschluss der Bestellung gerne an.